■ Organspenden: Einheitliche Regelung
Berlin (taz) – Die GesundheitsministerInnen der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Regelung bei Organtransplantationen geeinigt. Künftig sollen BürgerInnen in Formularen, die bei den Einwohnermeldeämtern ausliegen, erklären, ob sie einer Organentnahme im Todesfall zustimmen, dies ablehnen oder sich nicht festlegen wollen. Die Antworten werden zentral abrufbar gespeichert. Falls eine solche Erklärung nicht vorliegt, müssen die „nächsten Angehörigen“ einer Organentnahme zustimmen.
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