: Ordnungswidrige Geburt
Hannover (taz) - Eine minderjährige Kurdin ist vom Landkreis Celle mit einem Bußgeldbescheid bedacht worden, weil sie sich über die Grenze des Landkreises Celle hatte fahren lassen, um im nähergelegenen Soltau zu entbinden - das sei unerlaubtes Verlassen „des für Ihren Aufenthalt beschränkten Landkreises Celle“ und damit ordnungswidrig. Bevor der Landkreis gestern nach Intervention eines Rechtsanwaltes auf das Bußgeld verzichtete, hatte er der Kurdin bei einem weiteren Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung sogar ein Strafverfahren angedroht.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen