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Ordnungsstrafen für „Kontext„-Herausgeber

Mit Ordnungsstrafen von jeweils 300 Mark sind zwei Mitarbeiter einer kirchlichen Arbeitsgruppe in Ost-Berlin wegen der Herausgabe eines Informationspapiers mit dem Titel „Kontext“ belegt worden. Damit hätten die Behörden erstmals bei einer Veröffentlichung mit dem ausdrücklichen Vermerk „nur für den innerkirchlichen Dienstgebrauch“ Ordnungsstrafen verhängt, hieß es in Ost-Berlin. Die beiden ersten Ausgaben von „Kontext“ seien zwar von den staatlichen Behörden ebenfalls beanstandet worden, doch seien Strafmaßnahmen zunächst ausgeblieben. Nachdem das dritte Heft unter anderem mit einem Beitrag zur Umgestaltung in der Sowjetunion herausgekommen sei, seien die beiden im Vorwort genannten Herausgeber, Torsten Metelka und Benn Roolf, mit den Geldstrafen belangt worden.

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