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Opfer vor Täter

Reformvorschläge:

Seit Jahrzehnten fordern Juristen und Initiativen eine Stärkung der Stellung des Verbrechensopfers im Strafrecht. Nun hat die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Bundesländern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Betonung des Wiedergutmachungsgedankens vorsieht: Ein neuer Paragraf 40a des Strafgesetzbuchs soll die Gerichte verpflichten, zehn Prozent einer Geldstrafe an Opferhilfe-Organisationen abzuführen. Das wären bis zu 100 Millionen Mark im Jahr. Außerdem werden die Gerichte dazu angehalten, nach Wiedergutmachungsleistungen durch den Täter zu suchen, statt ihn bloß mit einem „Denkzettel“ zu bestrafen.

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