: Opfer nicht zugelassen
■ Elbterassen-Prozeß neu aufgerollt
Berlin (taz) – Wenn heute vor dem Schwurgericht Magdeburg der Prozeß gegen den Hauptangeklagten im Elbterrassen-Prozeß, Frank F., wieder aufgerollt wird, bleibt ein Platz leer. Nur drei Wochen vor Prozeßbeginn wurde dem Anwalt von sieben Geschädigten mitgeteilt, daß der Antrag auf Nebenklage abgelehnt wurde. Die Begründung: Keiner seiner Mandanten sei durch den Angeklagten geschädigt worden. Der Vertreter der Nebenklage, Wolfgang Kaleck, sieht das allerdings anders: „Der genaue Tathergang, und damit auch die Frage, wer von F. verletzt wurde, ist im Prozeß zu klären.“
Fest steht bisher nur soviel: Frank F. war im Mai 1992 an dem brutalen Überfall von etwa 60 Skinheads auf eine Punk-Party im Lokal Elbterrassen beteiligt, bei dem zahlreiche Gäste schwerverletzt wurden. Der 23jährige Torsten Lamprecht starb bei dem Angriff. F. hatte dabei mit einem Baseballschläger auf einen Punk eingeprügelt. Bis heute ist unklar, wer das Opfer ist. Es könnte sich also auch um einen von Kalecks Mandanten handeln. „Diese Möglichkeit reicht juristisch vollkommen aus, um die Nebenklage zuzulassen“, so der Anwalt.
Der Beschluß, die Nebenklage abzulehnen, könnte für das Magdeburger Gericht noch zum Bumerang werden. Sollte die dagegen eingelegte Beschwerde erfolgreich sein, kann beantragt werden, den Prozeß noch einmal beginnen zu lassen. Gesa Schulz
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