Online-Durchsuchung ab Januar erlaubt: BKA-Gesetz steht, SPD fällt
Die große Koalition einigt sich beim BKA-Gesetz, das noch vor Jahresende verabschiedet werden soll. Die SPD streitet derweil heftig über Datenschutz.
Die SPD und die Unionsparteien haben sich auf eine geänderte Fassung des BKA-Gesetzes geeinigt. Das Gesetz wird damit voraussichtlich zum Januar 2009 in Kraft treten. "Ich bin nach dieser Einigung wunschlos glücklich", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, einer der maßgeblichen Mitgestalter des Gesetzes. "Nun sieht das BKA-Gesetz so aus, als hätten wir von der SPD es ohne die CDU gemacht."
Die Bundesregierung hat bereits den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Nur wenn der Kompromiss dort beschlossen wird, kann ihn der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 19. Dezember absegnen. Am Dienstagabend hatten sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Innenpolitikern aus Bund und Ländern getroffen. Sie verhandelten über Änderungen des BKA-Gesetzes, nachdem der Bundesrat das umstrittene Regelwerk am Freitag abgelehnt hatte. Es fiel durch, weil die SPD-Landesparteien dem Gesetz ihre Zustimmung verweigert hatten. Deshalb mussten sich schwarz-rot regierte Länder enthalten.
Mit dem Gesetz soll das Bundeskriminalamt erstmals präventive Befugnisse bekommen. So wird es künftig bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorbekämpfung etwa auf die Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung und den Lauschangriff zurückgreifen können.
Wie Wiefelspütz und andere Sozialdemokraten sagten, einigten sich die Koalitionäre auf drei Änderungen. So entfällt die sogenannte Eilfallregelung. Danach hätte der BKA-Präsident eine Online-Durchsuchung notfalls auch ohne Richterbeschluss anordnen können. Zweitens muss künftig ein Richter entscheiden, welche der gewonnenen Daten unter den geschützten Kernbereich privaten Lebens fallen, also von der Polizei nicht ausgewertet werden dürfen.
Zudem sollen die Kompetenzen des BKA präziser von denen anderer Behörden abgegrenzt worden sein. In SPD-Kreisen hieß es jedoch, die neue Regelung unterscheide sich von der alten lediglich in der Wortwahl, nicht in der Substanz. Ein Punkt, den einige SPD-Minister ebenfalls ändern wollten, wird nicht korrigiert: Das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten soll bleiben.
Bei künftigen Sicherheitsgesetzen Schäubles wird der SPD ein wichtiger Datenschutzexperte fehlen. Nach einem parteiinternen Streit teilte der Karlsruher Abgeordnete Jörg Tauss am Dienstag seinen Kollegen aus der Bundestagsfraktion in einem Brief mit, künftig nicht mehr die Datenschutzthemen zu koordinieren - eine Funktion, die er seit 1998 innehatte. Er zog damit die Konsequenz aus einem Gespräch mit Fraktionschef Peter Struck. Dieser hatte den Wunsch von Tauss abgelehnt, bei künftigen Sicherheitsgesetzen für die SPD am Verhandlungstisch zu sitzen.
Dies wird weiterhin nur dem Innenexperten Michael Bürsch vorbehalten sein. Tauss kritisierte Strucks Entscheidung in seinem Schreiben scharf. "Dies bedeutet inhaltlich, dass wir uns in Sachen Datenschutz weiterhin von Herrn Schäuble und der Union die Agenda diktieren lassen", heißt es darin. Bürsch kann die Kritik seines Kollegen nicht nachvollziehen. "Es handelt sich hier nicht um irgendein Verbot für Jörg Tauss", sagte Bürsch der taz. Posten spielten keine Rolle: "Die Geschichte bewegt sich am unteren Ende der Belanglosigkeit, weil es nur um die Frage ging, wer in der aktuellen Gesetzgebung für Datenschutz die Hauptverantwortung trägt und wer sonst noch mitwirken kann."
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