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Olympia-Attentat-Prozess geht weiter

München (AFP) – Im Prozess um das Attentat auf die Olympischen Spiele 1972 hat das OLG München seine Entscheidung über die Schadenersatzforderungen von Angehörigen der damals getöteten elf isrealischen Sportler vertagt. Überraschend entschied das Gericht gestern noch nicht darüber, ob Schadensersatzansprüche verjährt sind, und gab den Parteien noch einmal Gelegenheit zu schriftlichen Stellungnahmen.

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