: Ohne Frühstück
Die Hamburger Schulbehörde hat den ReferendarInnen der Stadt nun per Erlass untersagt, den PrüferInnen anlässlich von Lehrproben „Kaffee, Tee, Gebäck oder ähnliches zur Verfügung zu stellen“. Sie reagierte damit auf die von ReferendarInnen geäußerte Kritik, „sie seien durch Prüfer regelrecht verpflichtet worden, ein Frühstück auszugeben“. Die Behörde hat diesen Vorwurf zwar noch einmal zurückgewiesen, den Erlass zum Verbot von Frühstücksgaben aber trotzdem herausgegeben. Die Verfügung soll auch im „Leitfaden für Referendare“ abgedruckt werden, teilt die Behörde mit.
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