piwik no script img

Ohne Frühstück

Die Hamburger Schulbehörde hat den ReferendarInnen der Stadt nun per Erlass untersagt, den PrüferInnen anlässlich von Lehrproben „Kaffee, Tee, Gebäck oder ähnliches zur Verfügung zu stellen“. Sie reagierte damit auf die von ReferendarInnen geäußerte Kritik, „sie seien durch Prüfer regelrecht verpflichtet worden, ein Frühstück auszugeben“. Die Behörde hat diesen Vorwurf zwar noch einmal zurückgewiesen, den Erlass zum Verbot von Frühstücksgaben aber trotzdem herausgegeben. Die Verfügung soll auch im „Leitfaden für Referendare“ abgedruckt werden, teilt die Behörde mit.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen