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■ MediaBazaarOffiziell gerügt

Bonn (AP/taz) – Wegen schwerwiegender Verstöße gegen publizistische Grundsätze hat der Deutsche Presserat der Zeitschrift Coupé, der Chemnitzer Morgenpost und der Münchner Abendzeitung eine Rüge erteilt.

Coupé hatte nach Angaben des Presserats Postbeamte als „uniformierte Monster“ und „geistig unterbelichtete Schmarotzer und Drückeberger“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuß sah darin eine pauschal gehaltene und ehrverletzende Beschuldigung der Mitarbeiter der Postunternehmen.

Auch die Chemnitzer Morgenpost hatte die Post in nicht astreiner Art zum Thema gemacht. Unter der Überschrift „Postbote (42) liebte Schülerin (11)“ habe die Zeitung in unzulässiger Weise einen Fall von sexuellem Kindesmißbrauch geschildert, kritisierte der Ausschuß. Die Veröffentlichung habe nicht nur das Foto des Kindes mit Augenbalken und weitere Angaben zur Identifikation erhalten, die Darstellungsweise habe auch den Jugendschutz nicht berücksichtigt. Trotz wahrheitsgemäßer Berichterstattung habe „die Zeitung die Rechte der Betroffenen in grober Weise verletzt“, urteilte der Beschwerdeausschuß.

Die Abendzeitung wurde ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht gerügt. Der Beitrag hatte bei einem Bericht über ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, bei dem es um ärztliche Zulassung ging, Namen, Alter und Arbeitsplatz einer Betroffenen genannt.

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