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Offener Brief

■ an das Innenministerium Sachsen, Brandenburg, Bundesinnenmini sterium, Grenzschutzamt Ost

Sehr geehrte Damen und Herren, am 28. September wurde in den „Tagesthemen“ der ARD ein Beitrag des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg gesendet. Grundlage des Berichts waren Informationen, daß sich in Guben und in anderen Städten Taxifahrer weigern, Menschen mit ausländischem Aussehen zu befördern. In den Tests des Senders zeigte sich, daß Taxifahrer einen Farbigen von Guben nach Cottbus tatsächlich nicht fahren wollten. Nachdem der Engländer auf einer Beförderung bestand, fuhr der Taxifahrer auf direktem Weg zu einer Polizeidienststelle, wo sein Fahrgast einer Personalienüberprüfung unterzogen wurde.

Im zweiten Fall wollte ein Deutscher mit erkennbar ausländischer Herkunft in Zittau vom Bahnhof mit einem Taxi fahren. Von allen vier Fahrern wurde er als Fahrgast abgelehnt. Die dazukommende Polizei wollte dann in rüdem Ton die Personalien des Deutschen überprüfen.

Das Verhalten der Taxifahrer ist auf ein Rundschreiben des Bundesgrenzschutzes zurückzuführen, in dem dargelegt wird, daß sich die Fahrer strafbar machen, wenn sie illegal eingereiste AusländerInnen befördern.

Ein derartiges Ansinnen der Polizei erscheint uns unerträglich. Damit wird ein furchtbares Denunziantentum gefördert, das mit Rechtsfrieden, Menschenwürde und Menschenrechten nicht das Geringste gemein hat. Wie ein bereits verurteilter Taxifahrer in dem Bericht äußerte, erinnere ein derartiges Verhalten an die Zustände im Dritten Reich. Solches Vorgehen der Polizei führt zu Stigmatisierungen und fördert die in der Bevölkerung und auch bei der Polizei breit vorhandene Fremdenfeindlichkeit. Nach unserer Auffassung ist staatlich geförderter Rassismus ein Verfassungsbruch.

Wir fordern Sie deshalb dringend auf, ein derartiges Vorgehen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes zu untersagen. Jürgen Korell, BAG Kritischer

Polizistinnen und Polizisten

(Hamburger Signal) e.V.

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