Offene Fragen bei EU-Öko-Verordnung: Kontrolle nur noch alle zwei Jahre
Die EU will nicht mehr alle Bio-Betriebe jährlich vor Ort inspizieren lassen. Gefährdet das die Glaubwürdigkeit des Siegels?
taz | Die meisten Biohöfe müssen nach Plänen der EU nur noch alle zwei Jahre statt jedes Jahr vor Ort kontrolliert werden. Das geht aus dem Entwurf der neuen Öko-Verordnung hervor. Kontrolleure haben das nun kritisiert. Sie warnen, dass es das Vertrauen der Verbraucher in das Bio-Siegel schwächen würde, wenn weniger Vor-Ort-Inspektionen zugunsten von mehr Aktenprüfungen in der Kontrollstelle stattfänden.
Voraussetzung für den größeren Abstand zwischen den Besuchen der Inspekteure ist laut Art. 26b des Verordnungsentwurfs, dass das Risiko von Verstößen in dem Betrieb gering ist. Das kann etwa bei sehr kleinen Höfen der Fall sein.
Zudem soll für den größeren zeitlichen Abstand verlangt werden, dass es 3 Jahre hintereinander keine Beanstandungen an der „Integrität“ der Bioprodukte des Betriebs gab. Näher definiert wird das nicht. Für den deutschen Branchenverband Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fallen darunter nur gravierende Verstöße, deretwegen Waren ihr Bio-Siegel verlieren.
„Das ist nicht, was wir ausgehandelt haben“
„Aufgrund dieser Formulierung sind 90 Prozent der Betriebe im zweijährigen Kontrollverfahren“, sagte Friedrich Lettenmeier, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen, am Freitag in Berlin bei einer Veranstaltung des grünen Europaabgeordneten Martin Häusling zu den neuen Bioregeln. Lettenmeier warnte vor einer „Erosion des Kontrollverfahrens“. Der belgische Inspekteur Tom Nizet ergänzte, seine Kontrollstelle Certisys müsste je nach Definition der Kriterien 35 bis 94 Prozent ihrer Kunden nur alle 2 Jahre besuchen.
„Das ist jedenfalls nicht das, was wir ausgehandelt haben“, sagte Häusling, der die Reform für das EU-Parlament verhandelt hat. „Das ist die Ausnahme, dass man eine zweijährige Kontrolle hat.“ Dafür dürften Betriebe 3 Jahre lang „aber auch gar keine Auffälligkeit“ haben. „Wir werden das in der weiteren Arbeit jetzt klarstellen“, so der Grüne.
Derzeit überarbeiten Juristen der EU-Institutionen den Text, auf den sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat Ende Juni geeinigt haben. Der Rat der Mitgliedstaaten soll laut Häusling Ende des Jahres über den Entwurf abstimmen, damit die neuen Regeln 2020 in Kraft treten können. Anschließend sollen Durchführungsverordnungen weitere Details festlegen.
Häusling warnte, falls die Reform scheitere, würde die EU das überarbeitungsbedürftige Ökorecht jahrelang überhaupt nicht verändern.
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