■ Verordnung: Ofen aus für Heizungen
Bonn (AP) – Das Kabinett beschloß gestern eine Novelle zur Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, die strengere Grenzwerte für Abwärmeverluste von Öl- und Gasheizungen vorschreibt. Sie sollen nach einer Übergangsfrist von drei bis acht Jahren auch für bereits vorhandene Heizungen gelten. Ab 1. Januar 1998 gilt: Bei einer Nennwärmeleistung von 4 bis 25 Kilowatt sind dann nur noch elf Prozent, von 25 bis 50 Kilowatt zehn Prozent und über 50 Kilowatt neun Prozent Abwärmeverluste erlaubt. Je nach Betriebszustand und Leistung müssen Altanlagen binnen drei bis acht Jahren die gleichen Anforderungen erfüllen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen