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■ VerordnungOfen aus für Heizungen

Bonn (AP) – Das Kabinett beschloß gestern eine Novelle zur Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, die strengere Grenzwerte für Abwärmeverluste von Öl- und Gasheizungen vorschreibt. Sie sollen nach einer Übergangsfrist von drei bis acht Jahren auch für bereits vorhandene Heizungen gelten. Ab 1. Januar 1998 gilt: Bei einer Nennwärmeleistung von 4 bis 25 Kilowatt sind dann nur noch elf Prozent, von 25 bis 50 Kilowatt zehn Prozent und über 50 Kilowatt neun Prozent Abwärmeverluste erlaubt. Je nach Betriebszustand und Leistung müssen Altanlagen binnen drei bis acht Jahren die gleichen Anforderungen erfüllen.

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