■ Österreich: Neonazi-Prozeß
Wien (AFP) – Vor dem Wiener Landgericht hat gestern der Prozeß gegen den Neonazi Gottfried Küssel begonnen, in dem das Urteil vom September 1993 überprüft wird. Auf Antrag von Küssels Anwalt hatte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung Küssels zu zehn Jahren Haft aus formalen Gründen aufgehoben. Die Geschworenen waren dem Spruch des Obersten Gerichtshofs zufolge nicht sachgerecht instruiert worden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 130 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen