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Ökosteuer unter Beschuß

Der BFH, das oberste Finanzgericht, hält die ungleiche Besteuerung von Kühlhäusern für verfassungswidrig

MÜNCHEN taz ■ Der Bundesfinanzhof (BFH) in München, das oberste deutsche Finanzgericht, hält Teile der Ökosteuer für verfassungswidrig. In einer Stellungnahme hat er dies jüngst dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, das derzeit Klagen gegen die Ökosteuer prüft. Im konkreten Fall ging es um die Verfassungsbeschwerde von zwei selbständigen Kühlhausbetreibern, die den vollen Stromsteuersatz zahlen müssen, während für Kühlhäuser von Firmen des „produzierenden Gewerbes“ nur ein Fünftel des Satzes berechnet wird. Hierin sieht auch der BFH eine „unerlaubte Diskriminierung“. Unmittelbare Rechtsfolgen hat diese Stellungnahme jedoch nicht.

Eine Klagewelle vor den Finanzgerichten ist nicht zu erwarten, da die Ökosteuer nur beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann. Wie in Karlsruhe zu hören war, könnte schon 2001 eine Entscheidung über die eingelegten Verfassungsbeschwerden fallen. In Berlin gab es derweil Verwirrung. So forderte der FDP-Abgeordnete Rainer Brüderle unter Berufung auf ein „BFH-Urteil“, die Ökosteuer sofort abzuschaffen. CR

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