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Ökologisch-Demokratische Partei

Die ÖDP hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, in dem sie eine Lockerung der Unterschriftenpflichten für Kleinparteien fordert. Das könnte die Chancen aller Kleinparteien für die vorgezogene Bundestagswahl verbessern. Björn Benken, Stellvertretender Landesvorsitzender der Berliner ÖDP, sagt:

„Im Mai 2023 wurde das Bundeswahlgesetz verabschiedet, um zum Beispiel Überhangmandate zu vermeiden. Unsere eingereichte Klage gegen die hohen Hürden für Kleinparteien ist die einzige von allen Klagen gegen das Bundeswahlgesetz, die bis heute noch nicht entschieden worden ist. Wir wollen, dass die Quoren für die Unterschriften abgesenkt werden. Sie müssen proportionaler sein: Zum Beispiel reichen bei der Europawahl 4.000 Unterschriften, um bundesweit anzutreten, aber für die Bundestagswahl braucht man in der Summe fast 27.000 Unterschriften.

Der Gesetzgeber muss das jetzt rechtfertigen. Das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, zeitnah eine Entscheidung zu treffen. Sie seien sich der Dringlichkeit des Verfahrens bewusst.

Wir hoffen, dass es in den nächsten ein bis zwei Wochen zu einem Urteil kommt und dass die Unterschriftenquoren dann vielleicht sogar auf ein Viertel der 27.000 reduziert werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. Dann hätte das Gericht bereits anders reagiert.“