■ Öko-Tips: Ohne Müll keine Gebühr
Ohne Müll keine Gebühr
Wer keinen Müll produziert, muß auch keine Müllgebühr bezahlen. So urteilte bereits 1992 das schleswig- holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (AZ 2 L 149/91). Allein die Bereitstellung einer Mülltonne reiche als Begründung für eine Gebühr nicht aus. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine „aufgedrängte Leistung ohne Sinn und Zweck“.
Damals hatte ein Grundstückseigentümer erklärt, daß bei ihm kein Hausmüll anfalle. Er führe Materialien aus dem Haushalt getrennt der Weiterverwendung zu. Die Richter fordern von Städten und Kreisen zudem eine stärkere Differenzierung: Eine Einheitsgebühr für Grundstücke, egal, ob dort eine oder sechs Personen wohnen, sei „zu beanstanden“, selbst wenn alle dieselbe Mülltonne haben.
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