■ Öko-Tips: Haustiere erlaubt
Wer ein Haustier halten möchte, ist nicht auf die schriftliche Zustimmung des Vermieters angewiesen. Die entsprechende Klausel im Standard- Mietvertrag ist somit rechtlich unwirksam. Grundsätzlich erlaubt ist ein Haustier als Mitbewohner deshalb aber auch nicht. Statt dessen muß immer im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen von Mieter und Hauswirt erfolgen. Dies hat das Landgericht Mannheim in einem Urteil entschieden (Aktenzeichen 4 S 73/92).
Im vorliegenden Fall litt die Mieterin an Depressionen. Sie konnte mit ärztlichem Attest nachweisen, daß sie ihren Hund aus therapeutischen Gründen in ihrer Nähe benötigt. Die Abschaffung des Tieres hätte eine „erhebliche seelische Belastung“ für die Frau bedeutet.
Da sich der Hund auch nicht störend im Haus bemerkbar gemacht hatte, etwa durch ständiges Kläffen oder Kratzen, mußte das Interesse des Vermieters an einem hundefreien Haus zur Verbesserung der Wohnqualität der übrigen Mieter zurückstehen, entschied das Gericht.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen