Öffentlich-Private-Partnerschaft: Konsortium verkalkuliert sich
Privater Betreiber der A1 zwischen Hamburg und Bremen will vom Bund 778 Millionen Euro einklagen, weil weniger LKW fuhren als geplant.
A1-mobil hat die Autobahn zwischen Hamburg und Bremen in den Jahren 2008 bis 2012 sechsspurig ausgebaut und ist 30 Jahre lang für deren Betrieb und Erhaltung verantwortlich. Dafür erhält A1-mobil einen Teil der Einnahmen aus der LKW-Maut.
Öffentlich-Private-Partnerschaft heißt dieses Modell, das die öffentlichen Haushalte entlasten, für eine effiziente Bewirtschaftung sorgen und für die privaten Beteiligten Gewinne einspielen soll. Allerdings hat das Konsortium aus der Firma John Laing Infrastructure Ltd. und der niedersächsischen Johann Bunte Bauunternehmung nicht mit einer Wirtschafts- und Finanzkrise wie 2008 gerechnet.
Es droht die Pleite
Statt kontinuierlich anzusteigen, ist der Lastwagenverkehr nach Angaben von A1-mobil erst mal um 20 Prozent eingebrochen. Unterm Strich sei 50 Prozent weniger Geld in der Kasse als geplant, sagte A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz. Und das, obwohl die privaten Autobahnbetreiber von einem Fehler des damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt profitieren konnten: Sie erhielten Geld nicht nur für Zwölf-, sondern auch für 7,5-Tonner, obwohl das in den Mautverträgen gar nicht vorgesehen ist.
So oder so droht A1-mobil die Pleite. Das Konsortium wäre längst insolvent, wenn ihm seine Gläubigerbanken nicht die Kredite gestundet hätten. Die Deka-Bank, das Wertpapierhaus der Sparkassen, hat sich aus dem Kreis der Gläubiger zurückgezogen. Stattdessen hieß es vergangenen Herbst, Hedgefonds hätten Interesse angemeldet, die Forderungen zu übernehmen. Damit würde der Bundesregierung ein Rechtsstreit mit aggressiven Gegnern drohen.
Im Mai hat das Landgericht dem Bund und A1-mobil einen Vergleich vorgeschlagen. Bisher sei eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen, teilte das Gericht mit. „Die beklagte Bundesrepublik war bislang daran nicht interessiert“, sagte ein Sprecher. Denkbar sei, dass ein Beweisbeschluss verkündet werde, wenn das Gericht zur Entscheidungsfindung noch Tatsachen aufklären müsse. Auch eine Urteilsverkündung sei möglich. Gernot Knödler
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