■ ÖSTERREICH: Änderungen im NS-Verbotsgesetz
Wien (dpa) — Wegen des wachsenden Rechtsextremismus hat die österreichische Regierung einige Passagen ihres NS-Verbotsgesetzes neu formuliert. In einer Nachtsitzung einigte man sich gestern, neue Tatbestände für neonazistische Betätigungen in das bestehende Dokument aufzunehmen. Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) legten fest, daß künftig auch Taten mit „geringerer Tragweite“ gesetzlich erfaßt werden sollen. Das aus dem Jahr 1946 stammende Verbot der Wiederbetätigung nationalsozialistischer Organisationen sieht so hohe Strafen vor — fünf Jahre bis lebenslange Haft — daß es bisher nur selten angewendet wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen