piwik no script img

Observation verboten

Karlsruhe (AP) – Öffentliche Wege dürfen nur in Ausnahmefällen mit einer privaten Videokamera überwacht werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Personen ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegenden Gefahren für das Leben oder die unmittelbare Wohnsphäre eines Menschen nicht auf andere Weise begegnet werden kann, wie der Bundesgerichtshof in einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung mitteilte. Damit gaben die Karlsruher Richter der Unterlassungsklage eines Mannes aus Berlin gegen seinen Nachbarn statt. Foto: Michale Stehr

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen