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■ Oberstes GerichtRichter befangen

Karlsruhe (dpa) – Bundesverfassungsrichter Alfred Söllner wird nicht an der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Beamten bei einem Poststreik mitwirken. Der Jurist hatte sich vor dem Hintergrund eines von ihm für den Hauptvorstand der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED) zu dieser Thematik erstellten Rechtsgutachtens und dessen 1982/83 erfolgter zweifacher Publikation selbst abgelehnt. Söllners Platz wird nach einem Losentscheid Ernst-Wolfgang Böckenförde einnehmen. Die Deutsche Postgewerkschaft greift mit ihrer Verfassungsbeschwerde arbeitsgerichtliche Entscheidungen an, die die Rechtmäßigkeit des Beamteneinsatzes bei Arbeitnehmerstreiks durch die Deutsche Bundespost bestätigt hatten.

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