: Oberstes Gericht verbietet kurdisches Referendum
Irak In einer Woche wollen die Kurden über die Unabhängigkeit abstimmen. Sie bleiben dabei
Iraks Vizepräsident Nuri al-Maliki
dpa | Das höchste irakische Bundesgericht hat am Montag das in einer Woche geplante Unabhängigkeitsreferendum der Kurden im Nordirak für verfassungswidrig erklärt und einen Stopp aller Vorbereitungen angeordnet. Die Richter kamen damit einem Antrag der irakischen Zentralregierung nach, die die Abstimmung verhindern will.
Iraks Vizepräsident Nuri al-Maliki forderte eine Absage und drohte, Bagdad werde die Schaffung eines „zweiten Israels im Nordirak“ nicht dulden. Er warnte vor den „gefährlichen Auswirkungen, die diese Maßnahmen auf die Souveränität und Einheit des Iraks haben werden“.
Auch die Nachbarländer Türkei und der Iran haben die Kurden aufgerufen, auf das Referendum zu verzichten. Sie sind besorgt, dass sich separatistische Tendenzen unter den Kurden im eigenen Land verstärken könnten.
Der türkische Ministerpräsident Binali Yıldırım nannte die Volksabstimmung „eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit“ seines Landes. Das Weiße Haus verurteilte die Abstimmung als „provokant und destabilisierend“. Kurden-Präsident Massud Barsani hatte am Freitag jedoch jede Verschiebung ausgeschlossen.
Die Kurden im Nordirak streben seit Jahrzehnten nach Unabhängigkeit und besitzen bereits jetzt weitreichende Autonomierechte. Sie haben in ihrer Hauptstadt Erbil eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. Ihre Peschmerga-Kämpfer sind ein wichtiger Partner des Westens im Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Deutschland bildet sie aus und liefert ihnen Waffen.
Die Türkei hat unterdessen an der Grenze zum Nachbarland ein Militärmanöver begonnen. Die Übung stehe in Verbindung mit Antiterroroperationen in der Region, meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu unter Berufung auf die türkische Armee. Die Tageszeitung Hürriyet berichtete, fast 100 Militärfahrzeuge nähmen an dem Manöver nahe dem türkisch-irakischen Grenzübergang Khabur teil.
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