: Oberstes Gericht: Tod scheidet nicht
Schwedens Oberstes Gericht hat in Stockholm eine Scheidung rückgängig gemacht, obwohl beide Beteiligte tot sind. Wie die Stockholmer Zeitung Dagens Nyheter am Mittwoch berichtete, hob das Gericht den Scheidungsspruch der ersten Instanz auf Antrag des 57jährigen Mannes auf, der kurz zuvor gestorben war. Der wankelmütige Schwede hatte im letzten Jahr gemeinsam mit seiner Frau die zweite Scheidung beantragt, nach dem Vollzug aber postwendend deren Annullierung beantragt. Er gab sich auch nach dem Tod seiner Frau nicht mit der Erklärung des Gerichts zufrieden, daß die Scheidung aus diesem Grund nicht mehr verhandelt werden könne. „Es war ihr letzter Wille nach siebzehn Ehejahren, daß wir zusammenbleiben sollten“, begründete der Mann einen erneuten Verfahrensantrag. Seinen juristischen Erfolg gegen den erklärten Willen aller Kinder erlebte er dann aber selbst auch nicht mehr.Foto: taz-Archiv
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen