Oberhauswahlen in Japan: Keine Zweidrittelmehrheit für Abe
Japans Ministerpräsident hat zwar die Wahl gewonnen, aber nicht hoch genug. Die von ihm gewünschte Verfassungsänderung ist damit nicht möglich.
Damit hält das Regierungslager in der zweiten Kammer des Parlaments jetzt 141 Mandate und die Opposition 104. In Japan wird alle drei Jahre rund die Hälfte der Kammer neu gewählt. Das Ergebnis bedeutet, dass Abes politisches Lebensziel in die Ferne gerückt ist: eine Änderung der Nachkriegsverfassung.
Abe vertritt die Ansicht, dass die Verfassung nicht der einer unabhängigen Nation entspricht, da sie Japan 1946 von der Besatzungsmacht USA aufgezwungen worden sei. Die Existenz der Selbstverteidigungsstreitkräfte will er in der Verfassung verankern.
Für eine Verfassungsänderung braucht er jedoch einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments. Erst dann könnte ein nötiges nationales Referendum initiiert werden, für das eine einfache Merhheit benötigt wird. Im mächtigen Unterhaus hat Abe die Zweidrittelmehrheit, konnte sie im Oberhaus aber nicht halten.
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