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OVG: zur Kontrolle bei Berlin-Reisenden

Koblenz (dpa) - Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dürfen auf westdeutschen Flughäfen Reisende nach Berlin kontrollieren. Dies sei keine Diskriminierung West-Berlins, sondern diene der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, begründete das Oberverwaltungsgericht Rheinland -Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 11 A 6/86). Das Gericht bestätigte damit einen gleichlautenden Spruch des Verwaltungsgerichts Koblenz.