: OVG: Wagenburg baurechtlich unzulässig
Die Aufstellung einer Wagenburg an der Revaler Straße in Friedrichshain ist baurechtlich nicht zulässig. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Eigentümer eines Nachbargrundstücks hatten sich gegen die im Sommer 1997 vom Bezirksamt Friedrichshain veranlaßte Umsiedlung von 20 Wohnwagen von der Schillingbrücke zur Revaler Straße gewehrt. Am ursprünglichen Standort mußten die Wagenburgler im Juli 1997 einem Hotelneubau weichen. ADN/taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen