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OVG: Versetzung von Profs gültig

Auch in zweiter Instanz ist eine Gruppe von Professoren der Freien Universität (FU) mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Versetzung an die Humboldt-Universität (HUB) gescheitert. Das Recht der Hochschullehrer auf freie wissenschaftliche Betätigung werde durch die Versetzung nicht beeinträchtigt, da sie ihre Lehr- und Forschungstätigkeit in ihrem Fachgebiet in einem gleichwertigen Amt an der HUB fortsetzen können, hieß es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Hintergrund der Versetzungen sind Kooperationsvereinbarungen zwischen beiden Universitäten, nach denen einzelne Studiengänge wie Skandinavistik und Bibliothekswissenschaften, die bisher an beiden Hochschulen angeboten wurden, künftig an einer Universität konzentriert werden.ADN

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