■ Berliner Telegramm: OVG: Immatrikulationsgebühren sind rechtens
Die Erhebung von Gebühren in Höhe von 100 Mark pro Semester bei Immatrikulation und Rückmeldung an den Hochschulen ist rechtens. Diese Regelung widerspricht weder dem Hochschulgesetz noch verfassungsrechtlichen Grundsätzen, wie aus der gestern veröffentlichten Berufungsentscheidung des 8. Senats hervorgeht. Bei den Gebühren handele es sich um Verwaltungsgebühren und nicht um Studiengebühren, hieß es zur Begründung. Nur letztere seien nach dem Hochschulgesetz ausgeschlossen. ADN
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