: Nur das Nötigste
■ Wahlleiter: Satzungen genau prüfen
Genauere Prüfung der Protokolle der Mitgliederversammlungen und Parteisatzungen, aber keine Überprüfung der Parteiversammlungen und vorläufig auch keine Änderung der Wahlgesetze. Landeswahlleiter Dirk Reimers, im Hauptberuf Staatsrat in der Innenbehörde, will aus dem Neuwahl-Urteil des Verfassungsgerichts zunächst nur die allernötigsten Schlußfolgerungen ziehen. Er forderte die Parteien gestern auf, ihre Satzungen früh vorzulegen, um Wahlanfechtungen zu vermeiden.
Parteien, die sich an der Wahl am 19. September beteiligen wollen, können dies noch bis zum 27. Juli dem Landeswahlausschuß mitteilen. Bisher haben 17 Parteien, darunter so namhafte Gruppierungen wie „Glückliche Zukunft“ und „Universal Doppel-Denker“, sowie der Einzelbewerber Erwin Huber ihre Kandidatur angemeldet. Ebenfalls auf dem Wahlzettel zahlreiche rechte Gruppierungen, wie DVU, Reps und die Nationale Liste. taz
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