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■ Bewährung„Nur Demütigung“

Berlin (dpa) – Die drei Jugendlichen, die ursprünglich wegen versuchten Totschlags an einem 16jährigen Mitschüler angeklagt waren, sind am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von 15 bis 18 Monaten verurteilt worden. Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachzuweisen gewesen, urteilte das Berliner Landgericht. Als Motiv wurde „Demütigung“ des unbeliebten Mitschülers genannt.

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