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Noch keine Erlaubnis für Pornoprogramm

Das bundesweit erste Pornokabelprogramm bekommt vorläufig noch keine Sendeerlaubnis. Die Anstalt für Kabelkommunikation will über den Antrag eines Stuttgarter Programmanbieters erneut auf der nächsten Kabelratssitzung am 20.10. beraten. „Pornographie ist im Fernsehen strafrechtlich verboten“, begründete die Rechtsreferentin der Anstalt, Ingeborg Ludwig, die Entscheidung. Der Kabelrat hatte am 1.9. nur die Erlaubnis für ein „Erotikprogramm“ erteilt. Der Anbieter, die „PAY TV Betriebs GmbH in Gründung“, kündigte täglich ab 23Uhr drei Stunden „Pornos“ an. Das codierte Programm sollte im sogenannten Mischkanal gesendet werden.