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Noch fünf Jahre Scheiße im Garten

■ Dithmarscher Fäkalienprozeß: Zweite Schlappe für die Bahn

Die Deutsche Bahn AG hat im sogenannten „Fäkalienprozeß“ gestern eine zweite Prozeß-Schlappe einstecken müssen: Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wies im Streit um den unappetitlichen Regen, der aus Zugtoiletten von der Hochdonnbrücke über den Nordostseekanal auf das darunterliegende Grundstück eines 50jährigen Antiquitätenhändlers niedergeht, in zweiter Instanz die Berufung der Bahn zurück. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zugunsten des Klägers vom 2. Oktober 1994 bestätigt.

Das Gericht läßt der Bahn allerdings Zeit. Sie habe, so die Erklärung der Richter, „bis spätestens zum 31. März 2000 zu verhindern, daß durch die Benutzung der Zugtoiletten während der Überfahrt über die Eisenbahnbrücke in Hochdonn dem Grundstück des Klägers Fäkalienfeinstpartikel und Toilettenpapier zugeführt werden“.

Während des langjährigen Rechtsstreits waren zahlreiche Zeugen gehört worden. Außerdem hatte das OLG während eines Ortstermins das Grundstück des Klägers besichtigt. In seinem Urteil kam das Gericht zu dem Ergebnis, daß eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks des Klägers gegeben sei. Der Antiquitätenhändler könne daher von der Bahn verlangen, daß sie die Verschmutzung seines Grundstücks durch die Benutzung der Zugtoiletten künftig verhindere. Da die Umrüstung der Klos jedoch „mit einem so hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist“, sei sie der Bahn AG nur zuzumuten, wenn ihr dafür eine angemessene Frist eingeräumt werde, hieß es weiter. Fünf Jahre halte man für angemessen.

Einen finanziellen Anspruch des Antiquitätenhändlers für den Zeitraum bis zur Beseitigung des „Fäkalienregens“ lehnte das Gericht mit der Begründung ab, daß die Nutzung seines Grundstücks „nicht in unzumutbarer Weise“ eingeschränkt sei. Die Kosten des Verfahren haben der Kläger zu einem Drittel und die Bahn zu zwei Dritteln zu tragen.

Die Bahn hatte sich in ihrer Argumentation unter anderem auf eine preußische Betriebsgenehmigung von 1914 berufen, wodurch sie von den Bestimmungen des bundesdeutschen Immissionsschutzgesetzes befreit sei. Ein Vertreter der Bahn AG hatte erklärt, daß insgesamt rund 10.000 ältere Zugwagen auf moderne Toiletten-Containersysteme umgerüstet werden müßten. Erst in sechs Jahren könnten die ersten davon auf der Strecke Hamburg-Westerland, die über Hochdonn führt, eingesetzt werden. Eine vorgezogene Umrüstung der rund 400 Wagen, die dort den Kanal überqueren, würde rund 50 Millionen Mark kosten.

Gegen das Urteil kann die Bahn beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. lno

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