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Noch ein Kiribati-Geheimnis -betr.: "Ausgeflaggte Steuergroschen", taz vom 1./2.4.1995

Betr.: „Ausgeflaggte Steuergroschen“, taz vom 1./2.4.

Ob es sich bei dem Artikel um einen Aprilscherz handelt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wäre die melderechtliche Registrierung von 125 Seeleuten aus Kiribati nach herrschender Rechts- u. Verwaltungspraxis weder zulässig noch erforderlich:

1. Für Seeleute auf Schiffen im deutschen Zweitregister hätte die Wohnsitznahme in Deutschland zur Folge, daß das Zweitregister umgangen werden kann: Es knüpft gerade an dem Umstand an, daß es sich um Seeleute handelt, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Aus eben diesem Grund hat dann auch der Bundesinnenminister bei ISR-Seeleuten eine Wohnsitznahme verboten.

2. Gleiches gilt generell für alle ausländischen Seeleute in der deutschen Seeschiffahrt, die neuerdings, wenn sie erstmals nach Deutschland kommen, sich auf keinen Fall in Deutschland niederlassen dürfen, d.h. insbesondere nicht melderechtlich registrieren lassen dürfen.

3. Was für Seeleute in der deutschen Seeschiffahrt gilt, gilt natürlich erst recht für Seeleute auf sog. Billig- Flaggen-Schiffen. Hier gibt es nicht die geringsten ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine melderechtliche Registrierung. Sollten die Registrierungen tatsächlich vorgenommen werden, so würde das bedeuten, daß man Seeleuten mit einem wesentlich weniger geschützten Status das gewährt, was Seeleuten unter deutscher Flagge verwehrt wird. Die Absurdität liegt auf der Hand.

Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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