: Nix geklaut, trotzdem bezahlt
Eine Einbruchdiebstahlversicherung muss für Vandalismusschäden haften. Selbst dann, wenn nichts oder nur wertlose Gegenstände gestohlen wurden. Im Fall einer Lebensmittelgroßhändlerin entschied der Bundesgerichtshof, dass die Versicherung den entstandenen Schaden in Höhe von über 500.000 Euro auszugleichen habe. Die Versicherung weigerte sich zunächst zu zahlen. Sie verwies vielmehr darauf, dass die Einbrecher gar nicht beabsichtigt hatten, etwas zu stehlen, sondern lediglich verwüsten und zerstören wollten. Für das Gericht war jedoch die Absicht, mit welcher in das Gebäude eingebrochen wurde, nicht von Belang. Wesentlich sei allein der entstandene Schaden. (Az. IV ZR 106/01) TAZ
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen