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Nigeria unter Beobachtung

betr.: „Der Beweis im Bauch“, taz vom 8. 3. 02

Wir als muslimische Frauenorganisation lehnen Strafen wie die Steinigung als inhuman ab. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Steinigung nicht im Koran erwähnt wird und schon deshalb keine Anwendung mehr finden sollte. Sogar im traditionellen islamischen Recht sind vier Zeugen nötig, die den Akt des unehelichen Geschlechtsverkehrs gesehen haben, damit ein Strafmaß angewendet werden darf. Der Beweis der Schwangerschaft ist auch nach traditioneller islamischer Rechtsauslegung nicht zulässig. Die Praxis in Nigeria ist damit in mehrfacher Hinsicht aufs Schärfste zu verurteilen.

In den Wochen vor Erscheinen des Artikels wurde der Fall vor allem durch eine Rundmail publik gemacht, in der die Empfänger dazu aufgefordert wurden, Petitionen an die nigerianische Botschaft zu verschicken. Auch Muslime, vor allem viele engagierte muslimische Frauen, haben die derzeit laufenden Petitionen unterstützt bzw. eigene Protestschreiben und Petitionen vorbereitet. […] Die Redaktion von „Huda“ hat sich vor Absendung der Petition mit amnesty international in Verbindung gesetzt. Amnesty international riet dringend von der Versendung von Petitionen ab, da dies bei dem derzeitigen Stand des Verfahrens Frau Husseini eher schaden würde. Wir haben daher vorläufig keine Petition an nigerianische Stellen versandt, werden die weitere Entwicklung dieses Falles aber aufmerksam beobachten und darüber berichten, da wir derartige Praktiken verurteilen und uns für deren Abschaffung einsetzen. VANESSA STEINMEYER, 2. Vorsitzende,HUDA-Netzwerk für muslimische Frauen e.V., Bonn

Die Redaktion behält sich den Abdruck sowie das Kürzen von Briefen vor. Die erscheinenden LeserInnenbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der taz wieder.

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