■ Bürgerwillen: Niedrige Quoren
Das bayerische Volk hat entschieden: Ab 1. November wird in bayerischen Städten und Gemeinden ein Bürgerentscheid möglich, wenn 10 Prozent der Stimmberechtigten ein entsprechendes Bürgerbegehren unterschreiben. In größeren Städten ist die Prozentzahl geringer, mindestens erforderlich sind jedoch 3 Prozent. Die Unterschriften dazu dürfen auf der Straße oder im Bekanntenkreis gesammelt werden. Der Bürgerentscheid kann zu allen wichtigen kommunalen Themen stattfinden, ausgenommen ist die Haushaltssatzung der Kommune. Es entscheidet in jedem Fall die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, eine notwendige Mindestbeteiligung für die Gültigkeit der Abstimmung gibt es nicht. Die CSU hatte in ihren Gegenentwurf unzählige Hürden eingebaut. Dem Bürgerbegehren war zusätzlich ein Zulassungsantrag vorgeschaltet, für den 1 Prozent der Wahlberechtigten notwendig gewesen wäre. Großprojekte oder Entscheidungen von größerer finanzieller Tragweite sollten von vornherein vom Bürgerentscheid ausgenommen bleiben. Unterschriften für das Bürgerbegehren hätten nur in Amtsräumen gesammelt werden dürfen. Außerdem wäre der Bürgerentscheid nur dann gültig gewesen, wenn 25 Prozent aller Stimmberechtigten für den Antrag gestimmt hätten. Bei den erwarteten niedrigen Wahlbeteiligungen eine kaum zu überwindende Hürde.
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