: Niederlassungsfreiheit
■ Ministerrat beschließt Ländergesetz
Berlin (dpa) - Das Kabinett hat am Mittwoch in Berlin ein Gesetz zur Wiedereinführung der Länder in der DDR verabschiedet. Wie Regierungssprecherin Angela Merkel mitteilte, ist das Gesetz weitgehend mit den Bestimmungen in der BRD „kompatibel“. Darüber hinaus beschloß der Ministerrat, der Staatsbank der DDR zum 1.Juli „den Charkater einer Art Landesbank“ zu verleihen. Der Bank sollen künftig drei Aufgaben übertragen werden: Die Verwaltung des Ausgleichsfonds der deutschen Einheit sowie die Finanzierung öffentlicher Förderungsprogramme und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ebenfalls gestern wurde ein Gesetz zur Niederlassungsfreiheit sollen auswärtige Unternehmen verabschiedet. Dabei sollen zahlreiche Regelungen des Joint -venture-Gesetzes außer Kraft gesetzt werden.
Ein Beschluß des Ministerrats weist die für die Privatisierung des volkseigenen Vermögens zuständige Treuhandanstalt an, den DDR-Unternehmen nach der Währungsumstellung Liquiditätskredite bereitzustellen.
Stasi-Renten gekürzt
Die Renten der früheren Stasi-Mitarbeiter sollen zum 1. Juli gekürzt werden und dürfen dann 1.200 Mark nicht übersteigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den DSU-Innenminister Diestel gestern dem Kabinett vorgelegt hat.
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