■ Bioethik-Konvention: Nichts dazugelernt
Seit kurzem liegt für die umstrittene Bioethik-Konvention des Europarats eine neue Fassung vor. Trotz der zahlreichen Proteste von Politikern und Betroffenenverbänden hat das für die Vorbereitung des Entwurfs zuständige Steering-Komitee die kritisierten Formulierungen nicht zurückgenommen. In dem von der internationalen Initiative „Bürger gegen Bioethik“ öffentlich gemachten Papier (Stand: 8. März 1996) wird immer noch davon ausgegangen, daß Forschungsvorhaben an nicht einwilligungsfähigen Patienten durchgeführt werden dürfen. Uneins ist das Komitee noch, ob Experimente mit Embryonen erlaubt werden sollen. Wie einem vertraulichen Protokoll entnommen werden kann, hat das Steering-Komitee auch ernsthaft beraten, ob im Gefängnis einsitzende Personen zum Forschungsobjekt der Medizin werden sollen. wlf
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