: Nicht plattmachen
Betr.: Holzhafen-Entscheidung, taz hamburg vom 17. September 1999
Das Vorgehen von Senat und Bürgerschaft zum Thema Holzhafen muss scharf kritisiert werden. Es ist völlig inkonsequent, mitten in einem laufenden Bürgerbegehren den Ablauf eines B-Planverfahrens zu verändern, auch wenn dies rechtlich zulässig ist. Entweder hätte der Senat unmittelbar nach Anmeldung des Bürgerbegehrens eingreifen müssen oder aber einen Bürgerentscheid im Bezirk Altona abwarten und das Ergebnis in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen müssen.
„Mehr Demokratie“ ist aber im Gegensatz zu „Rettet das Elbufer“ nicht der Meinung, dass dadurch das erst im letzten Jahr durch Volksabstimmung eingeführte Recht auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheid keinen Wert habe. In mindestens zwei Fällen (Erhalt eines P+R-Platzes sowie Erweiterung eines Vereinshauses, beides in Volksdorf) waren Bürgerbegehren bereits erfolgreich, ohne dass es überhaupt zu einer Abstimmung kam. In einem dieser beiden Fälle lag die Entscheidungskompetenz zudem wie beim Holzhafen nicht im Bezirk, sondern auf der Hamburger Landesebene.
Ganz so wirkungslos können also Bürgerbegehren nicht sein.
Michael Efler, Landesvorstand
von Mehr Demokratie
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