■ KINDERGELD: Nicht nur für Eltern
Kassel (ap) — Das gesetzliche Kindergeld muß nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel direkt an das Kind gezahlt werden, wenn dessen Eltern oder deren Aufenthaltsort unbekannt sind. Wie es in dem jetzt veröffentlichten Urteil heißt, gilt dafür die Voraussetzung, daß keine Anhaltspunkte für einen Mißbrauch vorliegen. Das oberste Sozialgericht entschied damit endgültig zugunsten eines Kindes in Hannover, dem die Kindergeldkasse die Zahlung verweigert hatte. Das Jugendamt hatte seine Klage unterstützt. (Aktenzeichen: Bundessozialgericht 10 RKg 12/91)
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