in kürze PROSTITUTION: Nicht in der Wohnung
Wohnungseigentümer müssen nicht dulden, dass in einer vermieteten Wohnung der Prostitution nachgegangen wird, so das OLG Frankfurt. Von einem Miteigentümer kann verlangt werden, dass er die Prostitution in seiner Wohnung unterbindet (Az.: 20 W 508/01). (dpa)
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