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Nicht in Kunzelmanns Repertoire

■ Kammergericht befreit Kunzelmann vom Vorwurf der falschen Anschuldigung / Verfahren ans Amtsgericht zurückgewiesen

Das Kammergericht hat jetzt die im Juni'88 von einem Schöffengericht gegen den Aktionspolitologen Dieter Kunzelmann wegen „falscher Anschuldigung“ verhängte dreimonatige Haftstrafe aufgehoben und den Prozeß zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Wie berichtet, ging es in dem Prozeß um die spektakuläre Festnahme Kunzelmanns im Rathaus Schöneberg, bei der es zu einer Rangelei mit dem Regierenden Diepgen gekommen war. Neben dem Vorwurf der Störung eines Gesetzgebungsorgans der im Verlauf des Prozesses fallengelassen worden war mußte sich Kunzelmann auch wegen falscher Anschuldigung verantworten. Er hatte einen Polizeibeamten bezichtigt, ihm beim Abtransport aus dem Saal einen Fußtritt verpaßt zu haben. Gegen das Urteil hatte Kunzelmanns Verteidiger Ehrig Sprungrevision beim Kammergericht eingelegt. Nach Angaben von Ehrig wurde das Urteil jetzt aufgehoben, weil dem Amtsgericht ein eingravierender Rechtsfehler unterlaufen war.

So hatte das Gericht den Fußtritt gegen Kunzelmann im Prozeß als wahr unterstellt, im Urteil daraus aber eine „unbeabsichtigte Berührung mit dem Fuß“ gemacht. Kunzelmann hatte das Gericht seinerzeit vergebens darauf hingewiesen, daß „eine falsche Anschuldigung nicht zum Repertoire eines Aktionspolitologen gehört“.

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