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Nicht gerechtfertigt

Ein Untersuchungsbericht zu den Ereignissen vom 7. und 8. Oktober stellt laut 'adn‘ fest, daß die Maßnahmen der „Sicherheitskräfte“ nicht durch die Übergriffe einzelner Demonstranten gerechtfertigt waren. Friedliche Demonstranten hätten als „Konterrevolutionäre“ gegolten, womit das Vorgehen der Polizei „nach damals wie heute geltenden Gesetzen Unrecht“ gewesen sei. Die mehr als 1.000 Opfer sollten nach den Vorstellungen der Untersuchungskommission materiell entschädigt werden.