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NeuwahlBerater fürs Verwalten

Bürgermeister Ahlhaus leistet sich einen Mann für Grundsatzfragen, obwohl er nichts mehr entscheiden kann. Wahlkampf müsste aber aus der Parteikasse finanziert werden.

Kann einen PR-Berater bestimmt gut brauchen: Hamburgs Erster Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU). Bild: dpa

Ein "Berater für politische Grundsatzfragen" sitzt seit kurzem im Präsidialstab des Hamburger Bürgermeisters Christoph Ahlhaus (CDU). Was er dort soll, wo der Senat keine Mehrheit mehr hat und damit keine Grundsatzentscheidungen treffen kann, ist schwer zu erklären. Dass es sich dabei mit Andreas Fritzenkötter um einen ausgesprochenen PR-Fachmann handelt, lässt den Verdacht aufkommen, dass der neue Mann mehr mit dem Wahlkampf als einer langfristigen Planung der Senatspolitik zu tun hat. Ein Wahlkampf darf aber nicht aus der Staatskasse, sondern muss von der Partei bezahlt werden.

Ahlhaus hatte Fritzenkötter ursprünglich als Medienkoordinator in die Senatskanzlei holen wollen. Er hätte für ein gutes Verhältnis des Senats zur Medienwirtschaft sorgen und diese voranbringen sollen. Der grüne Koalitionspartner opponierte, denn Fritzenkötter war ein Vertrauter des Ex-Kanzlers Helmut Kohl. Zudem war er mit dem Ex-Innensenator und Scharfmacher Ronald Schill gut bekannt.

Die Koalition einigte sich auf einen Kompromiss: Fritzenkötter wurde direkt Ahlhaus Stab zugeordnet, so dass die GAL als Koalitionspartnerin nicht mitzureden hatte. Der Vertrag mit Fritzenkötter wurde Mitte November geschlossen, als Arbeitsbeginn der 1. Dezember vereinbart.

Inzwischen ist die Koalition geplatzt, im Februar stehen Neuwahlen an. "Im Wahlkampf kann ein Berater des Bürgermeisters eigentlich nur noch Wahlkampfzwecken dienen", sagt Jens Kerstan, Fraktionschef der GAL. Dies mit Steuergeldern zu finanzieren, sei grenzwertig.

"Ich halte das für mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen", sagt Ulrich Karpen, Verfassungsrechtler an der Uni Hamburg. Fritzenkötter könne heute nicht mehr das tun, wofür er eingestellt worden sei. Seine Tätigkeit könne nur dem Wahlkampf dienen. Das Gericht habe in vielen Urteilen deutlich gemacht, dass Tätigkeiten in Graubereichen, wie die Fritzenkötters, umso weniger zulässig seien, je näher eine Wahl rücke.

Eine Klage gegen Fritzenkötters Tätigkeit müsse "aus der Mitte der Bürgerschaft" kommen, am besten von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten. Verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ließen sich Wahlkampfaktivitäten Fritzenkötters schnell verhindern.

Senatssprecherin Kristin Breuer rechtfertigte Fritzenkötters Einstellung damit, "dass ein frischer Blick von außen weiterhelfen kann". Fritzenkötter sei keinesfalls als PR-Berater für Ahlhaus eingestellt worden. Nach dem Ausscheiden dreier Senatoren sei es wichtig, "dass jemand, das gesamte Regierungshandeln im Blick hat".

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1 Kommentar

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  • JH
    johann hirsch

    watt en Sumpf im Senat