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Neuwahl in Bergedorf?

■ Verfassungsgericht berät über Wahlanfechtung der Republikaner

Sind die Wahlen zur Bergedorfer Bezirksversammlung im September 1993 hinfällig? Durften die Republikaner zu Unrecht nicht mitmachen? Muß in Hamburg am Ende neu gewählt werden? Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich gestern mit der Wahlanfechtung der Republikaner im Bezirk Bergedorf beschäftigt. Nach Einschätzung der Verfassungsrichter sieht es so aus, daß der Landeswahlausschuß die Partei hätte zulassen müssen und diese mit ihrer Beschwerde Erfolg haben werde. In der Gerichtspressestelle war gestern in diesem Zusammenhang von einem Fehler der zuständigen Wahlorganisatoren die Rede.

Die Republikaner, die in der Hansestadt bei der Wahl auf einen Stimmenanteil von 4,8 Prozent kamen, waren in Bergedorf nicht zum Zuge gekommen und wollten gleich darauf die Bürgerschaftswahlen für null und nichtig erklären lassen. Der Verfassungsausschuß des Parlamentes hatte den Wahleinspruch der Partei jedoch zurückgewiesen, weil sie durch durch mißverständliche Äußerungen des Landesvorsitzenden Werner Jamrowski selbst zum Ausschluß in Bergedorf beigetragen hätten.

Das sahen die Richter gestern anders. Jamrowski habe zwar im Zusammenhang mit der Kandidatenkür etwas unglücklich von einer „Rest-Mitgliederversammlung“ von Republikanern gesprochen, die nicht in Kreisverbänden organisiert seien. Dabei handele es sich jedoch um „ein Mißverständnis“, die Kandidatenaufstellung sei nach dem Hamburger Bezirkswahlgesetz zulässig gewesen. Der damalige Landeswahlleiter Dirk Reimers wurde gestern als Zeuge gehört. Nach Ansicht des Republikaner-Anwalts Christian Käs hätte Reimers Jamrowski über die Folgen seiner Äußerung aufklären müssen.

Das Gericht wird seine Entscheidung am 28. April verkünden. Zuletzt hatte es 1993 eine Wahlwiederholung gegeben, als der damalige CDU-Rebell Markus Wegner die Bürgerschaftswahl von 1991 angefochten hatte. lian

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