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Neun Ex-Größen aus der Führungsriege angeklagt

■ Unter anderem der ehemalige CDU-Chef Gerald Göttiung/ Den Beschuldigten werden Untreue oder Vertrauensmißbrauch zur Last gelegt

Berlin. Die Justiz hat gegen weitere sechs hochrangige Repräsentanten der ehemaligen DDR-Führung Anklage erhoben. Unter ihnen sei auch der frühere Vorsitzende der DDR- CDU, Gerald Götting, sagte der Berliner Oberstaatsanwalt Michael Sietz gegenüber der 'dpa‘. Bisher waren nur die Anklagen gegen den Ex- DDR-Gewerkschaftschef Harry Tisch und die ehemaligen SED-Politbüromitglieder Hermann Axen und Werner Krolikowski bekannt. In allen Fällen werde den Beschuldigten Untreue oder Vertrauensmißbrauch, zum Teil auch beides zur Last gelegt, betonte der Anklagevertreter, der für einen Teil der Verfahren gegen die DDR-Führung im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraftaten zuständig ist. Die Anklagen stammten bis auf die gegen Axen noch vom DDR-Generalstaatsanwalt. Wann die Prozesse beginnen, sei schwer zu sagen. Gegen den ehemaligen DDR-Wirtschaftslenker Günter Mittag und den Ex-Ministerpräsidenten Willi Stoph werde noch ermittelt.

Nach Sietz' Angaben wird Götting beschuldigt, Gelder der DDR- CDU für den Bau eines „Freizeitobjekts“ zweckentfremdet zu haben. Zu den sechs jetzt neu bekanntgewordenen Angeklagten gehören auch der frühere Staatssekretär im DDR-Bauministerium Karlheinz Martini, das ehemalige Mitglied des Zentralkomitees der SED Hermann Pöschel und der Ex-Chef der SED- Finanzverwaltung Heinz Wildenhain.

Einen Sonderfall bildeten die Verfahren gegen den ehemaligen DDR- Staats- und Parteichef Erich Honecker und Ex-Stasi-Chef Erich Mielke. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei der Bau von Freizeithäusern jeweils von einer Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) durchgeführt worden. Diese sei zunächst nur für die Siedlung der SED-Prominenz in Wandlitz zuständig gewesen, habe dann aber auch für den Bau anderer Häuser gesorgt. Die Gelder seien dabei jeweils aus dem DDR-Staatshaushalt geflossen. Wenn dies zutreffe, seien Honecker und Mielke als oberste Verantwortliche für das MfS bei jedem aus Staatsgeldern finanzierten Bau für private Zwecke als Mittäter anzusehen. Insgesamt habe der Generalstaatsanwalt der DDR 27 Ermittlungsverfahren gegen die frühere DDR-Führung eingeleitet, sagte Sietz. Teilweise seien diese Verfahren aber eingestellt worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft beim Kammergericht prüfe nun, ob die Einstellung zu Recht erfolgt sei. Die Behörde untersuche neben den Wirtschatsdelikten auch durch die DDR-Führung begangene Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel die Todesschüsse an der Berliner Mauer. Zum Stand dieser Ermittlungen konnte Sietz keine Auskunft geben. dpa

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