piwik no script img

Neues zur Judenfrage

Der Reichsinnenminister hat angeordnet, daß alle deutschen Reisepässe von Juden deutscher Staatsangehörigeit, die sich im Inland aufhalten, ungültig sind. Die Paßinhaber sind verpflichtet, ihre Pässe innerhalb von zwei Wochen der Paßbehörde einzureichen. Für Jeden, die sich im Auslande aufhalten, beginnt diese zweiwöchige Frist mit dem Tage der Einreise in das Reichsgebiet. Die mit Geltung für das Ausland ausgestellten Reisepässe von Juden werden wieder gültig, wenn sie von der Paßbehörde mit einem vom Reichsinnenminister bestimmten Merkmal versehen werden. An Stelle der ungültig gewordenen Inlandpässe von Juden treten die im Juli 1938 eingeführten Kennkarten. (8.10.1938)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen