: Neues zur Judenfrage
Der Reichsinnenminister hat angeordnet, daß alle deutschen Reisepässe von Juden deutscher Staatsangehörigeit, die sich im Inland aufhalten, ungültig sind. Die Paßinhaber sind verpflichtet, ihre Pässe innerhalb von zwei Wochen der Paßbehörde einzureichen. Für Jeden, die sich im Auslande aufhalten, beginnt diese zweiwöchige Frist mit dem Tage der Einreise in das Reichsgebiet. Die mit Geltung für das Ausland ausgestellten Reisepässe von Juden werden wieder gültig, wenn sie von der Paßbehörde mit einem vom Reichsinnenminister bestimmten Merkmal versehen werden. An Stelle der ungültig gewordenen Inlandpässe von Juden treten die im Juli 1938 eingeführten Kennkarten. (8.10.1938)
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