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Neues von „Mehmet“

Bayerns Verwaltungsgericht hat „Mehmets“ Berufung gegen sein Abschiebeurteil zugelassen

MÜNCHEN ap ■ Der Fall „Mehmet“ soll neu aufgerollt werden: Über zehn Monate nachdem das Verwaltungsgericht München die Abschiebung „Mehmets“ in die Türkei für rechtens erklärte, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Der Fall sei rechtlich besonders schwierig, begründete der VGH seine Entscheidung.

„Mehmets“ Anwalt habe nun einen Monat Zeit, die Berufung zu begründen. Nach Erwiderung durch die Gegenseite müsse über eine Verhandlung entschieden werden.

Der Münchner mit türkischer Staatsbürgerschaft, der aus Datenschutzgründen „Mehmet“ genannt wird, hatte rund 60 Straftaten begangen. Im Alter von 14 war er erstmals verurteilt und ohne seine Eltern nach Istanbul abgeschoben worden.

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