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Neues Zulassungsgesetz

Berlin. Der Senat hat den Entwurf für ein neues Hochschulzulassungsgesetz beschlossen. Damit wurden die Voraussetzungen für bundesweit einheitliche Regeln bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen geschaffen, die ein 1992 von den Ministerpräsidenten der Länder unterschriebener Staatsvertrag festgelegt hatte. Neben den bereits bestehenden Ausnahmeregelungen wie Auswahlgespräch und Studienmöglichkeit ohne Hochschulzugangsberechtigungen wurden weitere Sonderbestimmungen aufgenommen.