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Neues Wahlgesetz in Estland Streikaufruf fehlgeschlagen

Moskau (ap/dpa) - Der Oberste Sowjet Estlands hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das schärfere Wohnortregelungen für das aktive und passive Wahlrecht bei Regional- und Kommunalwahlen vorsieht. Danach dürfen künftig nur solche Bürger in der baltischen Sowjetrepublik das Parlament in Reval (Tallinn) wählen oder bei Kommunalwahlen abstimmen, die mindestens zwei Jahre in ihrem Wahlkreis oder fünf Jahre in Estland wohnen. Wenn sie sich selbst als Kandidaten aufstellen lassen wollen, müssen sie mindestens fünf Jahre in ihrem Wahlkreis oder zehn Jahre in Estland wohnen.

Ein ähnliches Wahlgesetz wurde bereits Ende Juli in der Nachbarrepublik Lettland beschlossen. Das neue Gesetz, nach Auskunft einer Redakteurin von Radio Tallin mit 194 gegen 36 Stimmen verabschiedet, richtet sich in erster Linie gegen die russische Minderheit, die 28 Prozent der knapp 1,6 Millionen Einwohner der Estnischen Sozialistischen Sowjetrepublik ausmacht. Es stieß bei ihr auf heftigen Widerstand. Im Juli hatte es deshalb Streiks russischer Arbeiter gegeben. Ein Streikaufruf der russischen „Interbewegung“ gegen das Wahlgesetz ist jedoch gestern offenbar nicht befolgt worden.

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